Donnerstag, 5. November 2020

H&M: Gesetzliche Mitbestimmung = „Geschäftsschädigung“?

 

Ein Betriebsrat soll seines Amtes enthoben werden, weil er seine Mitbestimmung wahrnehmen wollte?

Shame on you, H&M!

Schon mal was von betrieblicher Demokratie gehört? Oder um es mal mit den Worten unseres ver.di-Vorsitzenden Frank Warneke zu sagen: „Mitbestimmung gibt es nicht zum Nulltarif.“

Das gilt auch für dich, H&M! Solidarität mit dem BR H&M Düren!

 















 

Liebe Kolleg*innen,


dass H&M über Jahrzehnte ein, gelinde gesagt, schwieriges Verhältnis zur Mitbestimmung und aktiven AN Interessenvertretern hat, ist hinreichend bekannt. Auch, dass H&M Mitbestimmung und die Wahrnehmung dieser für geschäftsschädigend hält, müssen wir immer wieder erfahren.

In den Betrieben werden Wahlvorstände mit Sätzen wie: „Wenn hier ein BR gegründet wird, muss die Filiale schließen, weil sie dann nicht mehr wirtschaftlich ist.“ konfrontiert und eingeschüchtert. Betriebsräte müssen sich immer wieder den Vorwurf gefallen lassen, sie würden, wenn sie ihre Mitbestimmung wahrnehmen, Kosten verursachen und Jobs gefährden.

Erst heute, in dem Bericht des Arbeitgebers zur Betriebsräteversammlung 2020, wurde auch dem Gesamtbetriebsrat gegenüber zum wiederholten Male dieser „Vorwurf“ gemacht: Durch das Scheitern der Verhandlungen zu einem Digitalpakt, der die Aufweichung und Abschaffung der Mitbestimmung im Rahmen von IT-Einführungen beabsichtigte, habe sich der GBR „businesskritisch“ verhalten. An der Mitbestimmung festzuhalten und sich diese nicht nehmen zu lassen, schadet, laut H&M, somit dem Geschäft.

Über all das täuschen auch noch so salbungsvolle, offizielle Worte von Betriebsräteversammlungen wie „Wir bekennen uns uneingeschränkt zur Mitbestimmung“ nicht. Im Gegenteil, sie wirken realitätsfern, manipulativ und verzerrend.

Was heißt es wenn ein Arbeitgeber so agiert? Was heißt es, wenn ein Arbeitgeber sagt „Die Schleife der Mitbestimmung können wir uns nicht mehr leisten“?

Das ist nichts anderes als UNION BUSTING. Und leider haben wir bei H&M eine lange, lange Tradition des Union Bustings...

Aktuell findet diese einen weiteren traurigen Höhepunkt: Den Versuch der Amtsenthebung des Betriebsratsgremiums 293 Düren.

Was hat der Betriebsrat „verbrochen“, dass unser Arbeitgeber meint, es lege ihm gegenüber eine „grobe Pflichtverletzung“ vor, die eine Auflösung des Gremiums rechtfertigt? Er hat genau das gemacht, was das Gesetz vorsieht: Seine Mitbestimmung wahrgenommen! In diesem Fall im Rahmen der Verhandlungen zur „Betriebsvereinbarung Kurzarbeitergeld“.
Er hat sich geweigert, seinen gesetzlichen Auftrag einfach abzugeben und wollte eigenständige Verhandlungen führen!

In diesem Zusammenhang drängt sich eine weitere Frage auf.
Jetzt, wo zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung auch den Einzelhandel treffen, und nicht auszuschließen ist, dass erneut Kurzarbeit auf uns zukommt:
Soll hier etwa ein Exempel statuiert werden, wenn ein BR, der sich mit aller Kraft für die Wahrung seiner Mitbestimmung in dieser Frage eingesetzt hat, genau deshalb mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert wird?

Uns als Gesamtbetriebsrat trifft dieses Vorgehen von H&M auch deshalb so stark, da wir, obwohl nicht originär zuständig, im Rahmen der Verhandlungen zur Kurzarbeit für Betriebsräte tätig waren, die uns legitimiert hatten. Und nun wird der GBR für ein Verfahren instrumentalisiert, in dem man sich eines Betriebsratsgremiums entledigen will, das im Rahmen seiner Mitbestimmung selbst tätig werden wollte.

Wir lassen uns nicht instrumentalisieren! Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren! Wir stehen zusammen, FÜR Mitbestimmung! FÜR den BR 293 Düren!

Und wir erinnern uns an einen anderen Versuch H&Ms, sich eines aktiven Betriebsratsgremiums zu entledigen:
Das 2011 von H&M angestrebte Amtsenthebungsverfahren gegen den BR der Filiale 680 Berlin.

Ein BR, der sich ganz besonders im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hervorgetan hat und genau deshalb auf die „Abschussliste“ kam.

Wir gehen fest davon aus, dass der Ausgang dieses Verfahrens kein anderer als damals sein wird. H&M wurde am 16.08.2011 vom Gericht angehalten, seine Anträge auf Amtsenthebung zurückzuziehen. Und der vorsitzende Richter C.P. Morof ließ in diesem Zusammenhang den legendären Satz verlauten: „Ohne Betriebsrat kommen wir nicht in den Himmel.“

Es wird Zeit, dass H&M diesen Satz versteht. Ohne Mitbestimmung geht es nicht. Und wir werden sie uns niemals nehmen lassen.

Für betriebliche Mitbestimmung! Für den BR 293 Düren!

Euer GBA



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