Mittwoch, 16. September 2020

Die Verantwortung von H&M im Arbeitskampf bei Gokaldas Exports, Srirangapatna, Karnataka, Indien




 

Seit Anfang Juni kämpfen die Gewerkschaft GATWU und die Beschäftigten des H&M-Zulieferers Gokaldas Exports um ihren Arbeitsplatz, gegen die Schließung des Standorts und gegen die unrechtmäßige Kündigung von 1200 Arbeiter*innen. GATWU und der Gewerkschaftsdachverband NTUI haben diese Stellungnahme mit Forderungen an H&M verschickt. 

 

„Als großes globales Unternehmen tragen wir Verantwortung für alle unsere 177.000 Beschäftigten - aber auch für die 1,6 Millionen Textilarbeiter, die von unseren Lieferanten beschäftigt werden. Wir wollen, dass jeder mit Respekt be- handelt wird und in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeitet.“

[Quelle: https://hmgroup.com/sustainability/ fair-and-equal.html, eigene Übersetzung] 

 

In der Fabrik ECC-2 von Gokaldas Exports Limited (GE) wird seit über sechs Jahren ausschließlich für H&M produziert. Die Fabrik ist seit dem 6. Juni 2020 Schauplatz systematischer Verletzungen von Arbeitnehmer*innenrechten. GE hat 20 Fabriken in Karnataka, darunter vier H&M Zulieferer. ECC 2 ist das einzige GE-Werk mit einer Gewerkschaft.

Zu den Verletzungen von Arbeitnehmer*innenrechten der letzten Wochen zählen Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit, gegen das Rechts auf Tarifverhandlungen sowie Schikanierung, Belästigung und Einschüchterung von Gewerkschaftsmitgliedern, illegale Entlassungen und die illegale Schließung der Fabrik.

Dadurch wurden fast 1200 Arbeiter*innen arbeitslos. Der Monatslohn lag bei 8666 Rs., umgerechnet etwa 100 €. Die Kündigungen rauben den Arbeiter*innen und ihren Familien die Existenzgrundlage. GE ist der größte Arbeitgeber vor Ort, sodass die Werksschließung zu einer Verödung der Region führen wird.

Das Management von Gokaldas Exports verletzte systematisch das indische Arbeitsrecht sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Dies geschah unter voller Kenntnis und unter Duldung von H&M. Dies bedeutet eine Verletzung des freiwilligen Verhaltenskodex von H&M, der Selbstverpflichtungen aus dem ILO-Aufruf Global Call to Action, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern und des Globalen Rahmenabkommens (GFA) von H&M mit IndustriAll Global Union.

H&M behauptet, dass das Unternehmen alle seine Aufträge und Zahlungen an GE geleistet hat. GE versteckt sich hinter Verschwiegenheitsklauseln und vertraglichen Verpflichtungen. H&M erkennt die massiven Arbeitsrechtsverstöße von GE zwar an. Als Folge plant H&M aber die Bestellungen bei GE über den Zeitraum der nächsten achtzehn Monaten zurückzufahren. Wir kritisieren das auf Schärfste. Weniger Aufträgen gefährden nur den Lebensunterhalt und die Arbeitsplätze der Arbeiter*innen.

Dies läuft auf eine kollektive Bestrafung der Arbeiter*innen hinaus, die sich für ihre Arbeitsrechte einsetzen und stärkt lediglich die Macht, die multinationale Unternehmen entlang der Lieferkette haben. Verantwortung für die eigene Lieferkette bedeutet, dass die Unternehmen Bestellungen, Preise und Zahlungspläne sicherstellen müssen, die nicht zum Nachteil für das Herstellungsland und die Arbeiter*innen vor Ort sind. H&M muss nachweislich Verantwortung für die eigene Lieferkette übernehmen.

In der globalen Bekleidungsindustrie produzieren die Hersteller im globalen Süden für Einkäuferunternehmen im globalen Norden. Dabei handelt es sich um Einzelhandelsunternehmen. Diese haben in der Regel im Globalen Norden ihren Hauptsitz und verkaufen dort auch den Großteil der Waren. Die Hersteller werden verpflichtet, die Arbeitnehmer*innenrechten zu gewährleisten, ob wohl doch die Hauptverantwortung für die Verletzung von Arbeitsrechten beim Einkäuferunternehmen liegt. Als alleiniger Einkäufer von ECC-2 liegt die Hauptverantwortung für die Beilegung des Streits und die Behebung der Verstöße bei H&M. Alle weiteren Einkäuferunternehmen, die von GE beziehen - wie Adidas, Bestseller, C&A, Columbia Sportswear, Gap, Puma und Reebok - müssen auch dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie geschwiegen haben, als die Arbeitsrechte in ihrer Lieferkette verletzt wurden. 

 

Hier die Fakten zum Arbeitskampf 

30. Mai 2020: GE begann über Nacht mit dem Abbau der Maschinen. GE informierte weder die Beschäftigten noch ihre Gewerkschaft GATWU darüber. Die ist nach indischem Recht ein Verstoß gegen das Arbeitsgesetz und das Recht auf Tarifverhandlungen. 

31. Mai 2020: GATWU, eine Mitgliedsorganisation von IndustriAll, informierte H&M über den Arbeitskampf. Dazu wurde das National Monitoring Committee (NMC) kontaktiert, das unter dem GFA zwischen IndustriAll und H&M eingerichtet wurde.

6. Juni 2020: GE erklärte die Entlassung aller Beschäftigten, ohne sich an das ordnungsgemäße Verfahren nach dem indischen Arbeitsrecht zu halten. Dies ist eine Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit. GATWU informierte das NMC von H&M darüber. 

Die Arbeiter begannen ihren Protest vor der Fabrik.

Die Manager von GE schüchterten die protestierenden Arbeiter*innen ein. Sie sagten, eine Klage habe keinen Erfolg und sie forderten die Arbeiter*innen auf, ihren Protest einzustellen. Diese Aktionen von GE laufen auf eine Verlet- zung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit hinaus. H&M wurde von diesen Einschüchterungsversuchen informiert. Videomaterial dazu wurde H&M von GATWU zur Verfügung gestellt.

8. Juli 2020: Die erste NMC-Sitzung fand statt, bei der sich die GE-Manager zunächst weigerten, die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen zu zahlen. H&M sagte, dass sie lediglich die Rolle eines Vermittlers einnehmen.

8. Juli 2020: GE zahlte die Entschädigungen. GE schickte dann aber eine Armee von Managern und Vorarbeitern in die Arbeiterdörfer, um die Arbeiter*innen zur Aufgabe zu bewegen. Die Vertreter des Unternehmens gingen zu den Arbeiter*innen nach Hause und versuchten sie dazu zu bringen, ihre Klage zurückzuziehen. Dabei nutzten sie aus, dass die Arbeiter*innen in ihrer Mehrheit Frauen und Angehörige historisch benachteiligter Kasten sind. Diese Aktionen von GE stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Arbeitsrecht dar. Videomaterial von diesen Aktionen von GE wurde ebenfalls an H&M über- geben.

31. Juli 2020: Anhaltende und wiederholte Bemühungen von IndustriALL führten schließlich zu einer Einigung auf eine NMC-Sitzung am 6. August 2020.

1. August 2020: GE lud GATWU zu einem Treffen am 4. August 2020 ein, um Zitat „die aktuellen Entwicklungen bei ECC-2 und die nächsten Schritte/ Lösungen zu erkunden“.

4. August 2020: Bei dem Treffen zwischen GE und GATWU behauptete GE, es gebe keinen Streit da alle Beschäftigten „gekündigt“ hatten, während GATWU auf die Wiedereröffnung von ECC-2 drängte.

6. August 2020: im Protokoll der August-Sitzung zwischen GATWU und GE gab GE zu: „Während wir nicht in der Lage waren, Ihre Forderung nach einer Wiedereröffnung des Standorts zu erfüllen, werden wir uns doch weiterhin engagieren und Wege finden, um eine gütliche Einigung in dieser Angelegenheit zu erzielen“.

6. August 2020: Auf dem NMC-Treffen wurde angesichts der zahlreichen Rechtsverstöße von GE vereinbart, dass Verhandlungen über die Wiedereröffnung von ECC-2 begonnen werden sollen. Dies sollte mit Unterstützung von H&M und IndustriAll geschehen.

12. August 2020: Auf dem NMC-Treffen brachten weder H&M noch GE einen Vorschlag zur Verhandlung ein, noch haben sie einen Vorschlag unterbreitet, wie der Standort wiedereröffnet werden kann. Damit haben H&M und GE gegen ihre Vereinbarung von der Sitzung des NMC am 6. August verstoßen. Abgesehen von der Behauptung, die Bestellungen zurückzufahren, hatte H&M nichts zu sagen. Damit machen sie sich direkt mit- schuldig an der illegalen Schließung von ECC-2 und den Massenentlas-sungen. 

H&M ist der Ansicht, dass es seine Lieferanten nicht anweisen kann, bestimmte Standorte zu erhalten. Dies mag zwar sachlich richtig sein, aber angesichts der massiven Arbeitsrechtsverletzungen und dem Ausmaß der Entlassungen, musst H&M in Übereinstimmung mit dem eigenen Verhaltenskodex und dem GFA mit IndustriAll Verantwortung für die Arbeiternehmer*innen in der Lieferkette übernehmen. H&M muss Gewerkschaftsrechte respektieren.

Zwei Monate und zweiundzwanzig Tage nach der illegalen Entlassung ist H&M noch nicht tätig geworden. Daher fordern wir, dass H&M Folgendes gewährleistet 

 

Daher fordern wir, dass H&M folgendes gewährleistet

1. Beilegung des Streits mit Gokaldas Exports über Zahlungsfristen, Bestellungen und Preise, sodass GE in der Lage ist, ECC2 spätestens am 15. September wieder zu eröffnen.

2. Verpflichtung zu künftigen Bestellungen für ECC2 für mindestens drei Jahre, um sicherzustellen, dass der Standort auf dem gegenwärtigen Beschäftigungsniveau lebensfähig ist.

3. GATWU ist als einziger Verhandlungspartner bei ECC2 anerkannt.

4. Zahlung der Lohnkosten der unrechtmäßig entlassenen Arbeitnehmer für die gesamte Dauer der des Corona- Lockdowns und des Arbeitskampfes. Zahlung einer Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern an die Arbeiter*innen, die unter Zwang zur Kündigung genötigt wurden.

5. dass H&M im Einklang mit dem globalen Aktionsaufruf der ILO handelt, ihren eigenen Verhaltenskodex umsetzen und das mit IndustriALL vereinbarte GFA achten.

 

 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen