Freitag, 1. Mai 2020

Arbeitsgerichte bestätigen: Mitarbeitereinsatz bei H&M rechtswidrig!




Jüngst hat man noch öffentlich darüber spekuliert, weshalb die H&M-Geschäftsführer mit Beginn der Corona-Krise verschwunden sind. Manch böse Zungen bezeichneten den deutschen Country Manager Thorsten Mindermann sogar als Kim Jong Un von H&M (Hintergrund: Nordkoreas Machthaber ist derzeit ebenfalls verschollen).

Derartiges wollte der H&M-Manager offenbar nicht auf sich sitzen lassen und hat sich umgehend mit einem kurzen Videoclip aus seinem Hamburger Flagshipstore an die H&M-Belegschaft gewandt. In diesem Video erklärte er, dass seitens H&M alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und auch die Geschäfte endlich wieder öffnen können. Über öffentlich bekannt gewordene Vorwürfe zu Rechtsverstößen beim Infektionsschutz und dem Umgang mit Kurzarbeit (wir berichteten hier) schwieg er hinweg. 



Daumen Hoch von H&M-Manager Thorsten Mindermann zu den Filialeröffnungen und Schutzmaßnahmen im Video an die Beschäftigten

 
Inzwischen dürfte aber auch ihn die Gegenwart eingeholt haben, denn nun zeigen ihm zahlreiche Arbeitsgerichte aus der gesamten Bundesrepublik die rote Karte, weswegen H&M viele seiner Geschäfte doch nicht öffnen kann oder bereits geöffnete Geschäfte wieder schließen muss. Fast alle Gerichte kamen den Anträgen der Arbeitnehmervertretungen nach und beschlossen, dass der einseitige Einsatz von Mitarbeitern ohne abgeschlossene Vereinbarungen zur Änderung von Kurzarbeit und ohne gültige Personaleinsatzplanung rechtswidrig ist. Viele Gerichte gaben darüber hinaus den Betriebsräten auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz recht und sind damit deren Wertung, dass Gesundheit und Leben vor Profit stehen muss, gefolgt. So dürfen Filialen ohne eine vorherige Einigung zu einem Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepts regelmäßig nicht unter Einsatz von H&M-Beschäftigten öffnen..


So sieht es derzeit vor vielen H&M-Filialen aus: Nach rechtswidriger Öffnung musste wieder geschlossen werden 

 

Diese Einigung ist indes in den meisten Stores weit entfernt. Am 30.04. begannen diesbezüglich die Verhandlungen für die Stores, die den Themenkomplex an den Gesamtbetriebsrat übertragen haben. Diese Verhandlungen standen nach unseren Informationen von Beginn an unter keinem guten Stern: Zum einen hat die Öffnung von Stores unter rechtswidrigem Einsatz von Mitarbeitern für viel zusätzlichen anderweitigen Aufwand im Vorfeld gesorgt. Zum anderen wirkte sich auch die interne Schmutzkampagne des Arbeitgebers gegen solche Betriebsräte, welche bei einer Öffnung die Einhaltung des Infektionsschutzes und faire Bedingungen für die Beschäftigten bei der Änderung von Kurzarbeitsbedingungen voraussetzen, kontraproduktiv aus. All dies hatte zur Folge, dass die Verhandlungen erst verspätet begonnen werden konnten.

Aber auch inhaltlich liegt man nach den uns vorliegenden Informationen weit auseinander: Während es in der Abmachung zu einem allgemeinen Verfahren zur Ermittlung und Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen leichte Fortschritte gegeben haben soll, soll H&M schon angedeutet haben, bei der örtlichen Umsetzung konkreter Maßnahmen auf die Bremse treten zu werden. 



Anprobierte Ware stellt besonderes Gesundheitsrisiko dar

Denn: Im Textileinzelhandel muss es aufgrund der Eigenart der verkauften Ware besondere Anforderungen an den Infektionsschutz geben. Diesen Anforderungen wird das zur Verfügung stellen einer Mund-Nasenbedeckung und Schutzfolie an der Kasse nicht gerecht. Denn sowohl in der Umkleide anprobierte Kleidung, als auch umgetauschte Ware, kann beispielsweise ein zusätzliches besonders hohes Infektionsrisiko für die Beschäftigten darstellen. Noch größer ist das Infektionsrisiko bei „I:Collect“, ein Angebot, bei dem Kunden ihre gebrauchte Kleidung bei H&M abgeben können. Aktuell soll H&M bei diesen Beispielen keine nennenswerten Maßnahmen als erforderlich ansehen. Dabei soll H&M bei der Suche nach Gründen gegen vorgeschlagene Maßnahmen teilweise besonders kreativ vorgehen, denn es sollen von H&M sogar Gründe die gegen Hautdesinfektionsmittel sprechen, angebracht worden sein. Ebenfalls soll H&M den Schutz von Risikogruppen (Menschen mit Vorerkrankungen, Schwerbehinderte, Ältere,…) im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für nicht erforderlich ansehen. Es fehle die Rechtsgrundlage dazu, weswegen H&M nach derzeitigen Informationen keine speziellen Maßnahmen plant.

Montagnachmittag werden die Verhandlungen im Gesamtbetriebsrat fortgeführt, bereits für Montagmorgen plant H&M die Öffnung zahlreicher weiterer Stores in der gesamten Bundesrepublik. Es bleibt nur zu hoffen, dass der H&M-Manager aufgrund der zahlreichen Gerichtsbeschlüsse doch noch zu der Einsicht kommt, und diese Eröffnungen im Sinne der Gesundheit der Beschäftigten und Kunden unterlässt, bis es eine Einigung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Kurzarbeit und Personaleinsatz gibt. Dafür gäbe es auch von uns einen „Daumen hoch“.



2 Kommentare:

  1. Grundsätzlich ein guter Artikel. Aber um nachzuvollziehen, welches Arbeitsgericht, an welchem Tag, unter welchem Aktenzeichen, welche konkrete Entscheidung getroffen hat, wäre es sinnvoll gewesen dies auch mitzuteilen. Warum macht ihr das nicht???

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  2. Kontaktier' doch ver.di/H&M-GBR - ist kein Hexenwerk. In Zahlen zweistellige, gewonnene einstweilige Verfügungen in Aktenzeichen zusammen zu tragen, die noch nicht mal so frisch online von den Gerichten veröffentlicht werden und damit abrufbar wären, hatte wahrscheinlich weniger Priorität, als kurzfristig über die Neuigkeit an sich zu berichten. ;)

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