Freitag, 29. Mai 2020

So zockt H&M in der Krise Gewinne ab!




Aufgrund des Abflachens der Corona-Pandemie hat H&M in einigen Stores nun die Kurzarbeit erfreulicherweise beendet. Dem stehen jedoch zahlreiche Filialen gegenüber, die Kurzarbeit bis weit über den Mai hinaus verlängern mussten, obwohl der Arbeitsanfall örtlich als sehr hoch bewertet wird (wir berichteten hier). Um dort einerseits dem Arbeitsanfall besser nachkommen zu können, gleichzeitig aber möglichst viel Geld vom Steuerzahlenden zu erhalten, hat H&M nun besonders kreative Ideen entwickelt:

 

Tricksereien mit vertraglichen Mindeststunden

Während sich ein Großteil der Beschäftigten weiterhin in Kurzarbeit befindet und durch den Staat Kurzarbeitergeld erhält (was zur Folge hat, dass H&M für diese Stunden keine Arbeitsleistung abrufen kann), setzt H&M nun den Hebel bei den Beschäftigten auf flexibler Stundenbasis an. Diese bekommen normalerweise oftmals nur sehr geringe Vertragsstunden („Mindeststunden“) zugesichert, leisten darüber hinaus aber je nach Saison wöchentlich zusätzliche Überstunden ab. Diese Praxis wurde vom Gesamtbetriebsrat und ver.di schon immer als prekär angesehen, zu Kurzarbeit passt sie schon gar nicht. Dennoch setzt H&M dieses Vorgehen auch in Zeiten von Kurzarbeit fort: Viele Beschäftigte auf flexibler Stundenbasis leisten aktuell mehr als ihre vertraglichen Stunden („Mindeststunden“), obwohl sie sich formell in Kurzarbeit befinden. Dies hat zur Folge, dass H&M vom Staat zwar Kurzarbeitergeld erhält, gleichzeitig aber in einem überproportionalen Umfang auf Arbeitsleistung flexibler Beschäftigungsgruppen zugreifen kann. In Konsequenz werden an der einen Stelle durch Kurzarbeit entstandenen Löcher in der Personaleinsatzplanung an anderer Stelle durch staatlich mitfinanzierte Überstunden wieder gestopft.


Studenten*innen werden zu Mehrarbeit herangezogen

Dasselbe Bild zeichnet sich bei Werkstudierenden ab: Diese haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und sind somit von der Kurzarbeit ausgenommen. Dies hat eigentlich zur Folge, dass diese im vertraglichen Umfang (meistens 10 Stunden pro Woche) der Arbeitsverpflichtung nachkommen müssen. Für den verständigen Bürger liegt es auf der Hand: Während ein Teil der Belegschaft sich in Kurzarbeit befindet, kann der sich nicht in Kurzarbeit befindliche Teil der Belegschaft in Konsequenz auch nur mit den Vertragsstunden und nicht darüber hinaus eingeplant werden. H&M sieht dies anders - auch Studierende werden vermehrt mit bis zu 19,9 Stunden, was bis zu dem Doppelten der üblichen Vertragsstunden entspricht, zur Arbeitsleistung eingeplant. Zwar ist es für den einzelnen Studierenden erfreulich, dank der Kurzarbeit anderer aktuell mehr arbeiten zu können und ein erhöhtes Entgelt zu bekommen. Im Sinne des Erfinders der Kurzarbeit kann eine derartige Verlagerung von Arbeit jedoch nicht sein.


 

Wie lange schauen Staat und Politik noch zu, wenn sie für Verluste des Unternehmens aufkommen sollen?

Nicht nur finden wir es gegenüber dem Steuerzahlenden unaufrichtig, dass ein Unternehmen, welches letztes Jahr noch einen Gewinn von 1,27 Mrd. Euro erzielt hat, nun mit derartigen Vorgehensweisen eventuelle Verluste nun größtmöglich auf Staat umzulegen versucht. Vor allem aber stellt sich die Frage, wie lange sich der Staat bei einem derartigen Handeln untätig zusieht. So könnte durchaus die Gefahr bestehen, dass die Agentur für Arbeit aufgrund dessen eventuelle Leistungen an H&M einstellt oder gar zurückfordert. Die wirtschaftlichen Konsequenzen für H&M wären vermutlich immens. Inwieweit sich die Geschäftsleistung von H&M über dieses Spiel mit diesem Feuer bewusst ist, bleibt fraglich. Auch bleibt es fraglich, ob die Beschäftigten auf flexibler Stundenbasis und Studierenden nach Corona dann das Stundenvolumen, welches sie aktuell leisten, auch dauerhaft als Vertragsstunden zugesichert bekommen. Dies wäre zwar begrüßenswert, in der Vergangenheit hat H&M derartige Aufstockungsanträge leider häufig abgelehnt.

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