Donnerstag, 25. Juni 2020

H&M: Frontalangriff auf die Mitbestimmung



Mit diesen Methoden blockiert H&M Beschäftigungssicherung!


Schon oft ist H&M negativ in den öffentlichen Medien für seinen schlechten Umgang mit Arbeitnehmervertretergremien als „Union Buster“ ( = Sabotage von Betriebsräten und Gewerkschaften durch ein Unternehmen) bekannt geworden.

Nun wurde ein weiterer Vorfall bekannt.

In einem von der Unternehmensleitung verbreiteten Newsletter wird unterstellt, dass die Vorsitzende des GBR, Saskia Stock, die Unterschrift unter einen sogenannten „Digitalpakt“ verweigere. Weiter heißt es, dass durch die Verweigerung der Unterschrift die Zukunftsfähigkeit von H&M und den Beschäftigten gefährdet sei und es wird behauptet, dass die Vorsitzende des GBR mit dem Gremium „überfordert“ sei und eine „nicht vorhandene Zielorientierung des GBR für weitere Schließungen und betriebsbedingte Kündigungen sorgt“. In Konsequenz aus diesen Vorwürfen, „fordert“ H&M eine Verkleinerung des GBR.

Wir haben uns gefragt, was hinter dem sogenannten „Digitalpakt“, bei welchem H&M eine angebliche Einigung mit dem GBR indiziert, steckt und recherchiert:


 

Digitalpakt von H&M - eine Mogelpackung

Dass H&M den Rückstand bei technischen Neuerungen häufig auf Arbeitnehmervertretungen abzuwälzen versucht, ist aus der Vergangenheit bereits hinreichend bekannt. So wurde jüngst von Vertretern des Unternehmens gegenüber dem GBR geäußert, dass sich H&M die Schleife der Mitbestimmung nicht leisten könne. Dies kommt mit den Inhalten des uns vorliegenden „Digitalpakts“ besonders zum Ausdruck und es wird auch klar, warum H&M mit allen Mitteln versucht den GBR zur Unterschrift zu drängen: Die von H&M begehrte Unterschrift hätte beachtliche Folgen für die Beschäftigten, da H&M mit dem Digitalpakt ausschließlich das Ziel verfolgt, dass der GBR die zum Schutz der Arbeitnehmer gesetzlich verankerte Mitbestimmung weitgehend aufgeben soll. Im Ergebnis könnte H&M mit Abschluss des vorliegenden Digitalpakts nahezu walten, als ob es keine Arbeitnehmervertretung mehr gäbe. Eventuelle und bereits aus anderen Unternehmen bekannte negative Auswirkungen auf die Beschäftigten von Automatisierung von Arbeitsabläufen und künstlicher Intelligenz, wie Personalabbau, Outsourcing, Überwachung usw. könnten nahezu nicht mehr durch den Gesamtbetriebsrat und ver.di abgemildert werden.

Somit ist es konsequent, dass es auf Seiten des GBR zu keiner Zeit im Raum stand, den vom Arbeitgeber ausgearbeiteten Entwurf des „Digitalpakts“ so zu verabschieden. Dennoch war der GBR für Verhandlungen offen. Auf inhaltliche Anhaltspunkte des GBR, wie die Erklärung, dass der Entwurf von H&M überarbeitetet werden müsste, indem die für Arbeitnehmer wichtigen Punkte aufgenommen werden müssten und essentielle inhaltliche Fragen, u.a. zur Beschäftigungssicherung zu klären sind, erfolgte von der Unternehmensleitung trotz Erinnerung allerdings keine Reaktion. Auch hat der GBR für die Verhandlungen einen weiteren, insbesondere auf Digitalisierung im Handel spezialisierten Sachverständigen des GBR zur Unterstützung der Verhandlungen beschlossen. Auch diese Hinzuziehung wurde von H&M mit Stillschweigen ignoriert und somit offensichtlich nicht akzeptiert. Stattdessen sollte der GBR mit unlauteren Methoden, wie die Setzung objektiv nicht einhaltbarer Fristen, zur Unterschrift eines nicht verhandelten Entwurfes gedrängt werden. Besonders beachtlich dabei ist, dass zusätzlich derzeit Umstrukturierungen bei H&M im Projektmanagement erfolgen. Anstelle diese Chance zu nutzen und die Mitbestimmung in die neuen Abläufe lösungsorientiert möglichst früh mit einzubeziehen, wurde der Gesamtbetriebsrat bis heute noch nicht einmal über diese Umstrukturierungen aufgeklärt und sollte vielmehr einem Pakt zustimmen, der an den neuen Arbeitsabläufen völlig vorbei geht. Inwieweit mit diesem Vorgehen die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und insbesondere der Beschäftigten gesichert werden soll, bleibt indes fraglich.

 





Gesamtbetriebsrat und Beschäftigte fordern echte Beschäftigungssicherung durch Digitalisierungstarifvertrag

Für Beschäftigungssicherung und Zukunftsfähigkeit steht der GBR schon lange ein. So basiert der von H&M ins Leben gerufene „Digitalpakt“ auf einer seit 2018 bestehenden Forderung des GBR zur Aufnahme der Verhandlungen über einen Digitalisierungstarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di. Dabei soll nach Auffassung des GBR ein wesentlicher Inhalt eines solchen Tarifvertrages Regelungen über die Einbeziehung der Beschäftigten in Konzeption und Evaluation eines mit der Digitalisierung von Arbeitsabläufen verbundenen Zukunftskonzeptes des Unternehmens, sowie Regelungen zu Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit Digitalisierung und einer tarifvertraglich abgesicherten Beschäftigungssicherung beinhalten.

Im Auftakt dazu hat der GBR der Unternehmensleitung bereits die ca. 2000 Stützunterschriften von Beschäftigten aus den Forderungen des Positionspapiers überreicht.

 

H&M verweigert inhaltliche Diskussionen

Sämtliche Forderungen des GBR und der Beschäftigten, insbesondere nach Standort- und Beschäftigungssicherung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit der Digitalisierung sind im „Digitalpakt“ von H&M allerdings genauso wenig vorgesehen, wie die Einbindung der Beschäftigten in die Konzeption und Evaluation des ausgearbeiteten Zukunftskonzeptes „H&M-Store der Zukunft“ und „Mitarbeiter*innen der Zukunft“.

Vielmehr bestreitet H&M die aus anderen Unternehmen bekannten negativen Auswirkungen und verhindert dadurch Verhandlungen zu einem Interessenausgleich und Sozialplan. Stattdessen möchte H&M mit dem „Digitalpakt“ einen Ausverkauf der zum Schutz der Beschäftigten gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte erzielen, indem die Betriebsverfassungsrechte des GBR zusätzlich abgeschwächt und das deutschlandweit agierende Gremium personell massiv beschnitten werden soll. Besonders perfide dabei ist, dass H&M in dem entsprechenden Newsletter mit geschickt eingesetzten rhetorischen Formulierungen versucht, die Beschäftigten gegen ihre eigenen Arbeitnehmervertretungsgremien und somit die Beschneidung der eigenen Arbeitnehmerschutzrechte zu instrumentalisieren.

 

Blockadehaltung in vielen Unternehmensbereichen

Darüber hinaus drückt H&M nicht nur bei einem Digitalisierungstarifvertrag mit Beschäftigungssicherung auf die Bremse. Die Blockadehaltung in Bezug auf Arbeitnehmerrechte zieht sich nach uns vorliegenden Informationen durch zunehmend mehr Unternehmensbereiche.

So befindet sich H&M aktuell laut eigenen Angaben zwar aufgrund der COVID-19-Pandemie in der größten Krise des Unternehmens, hält es aber trotzdem nicht für notwendig, eine Beratung über die Abmilderung dieser Krise mit dem Gesamtbetriebsrat sowie dem Wirtschaftsausschuss durchzuführen und diesen aktuelle finanzielle Kennzahlen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Diese Gremien werden von H&M auf einmal als Außenstehende angesehen und der gesetzlichen Pflicht der Beratung über die finanzielle Situation wird so nicht nachgekommen.

Darüber hinaus ist bereits bekannt, dass es bei H&M aufgrund der zunehmend rauen Herangehensweise gegenüber Vermietern bei Mietvertragsverhandlungen im Hinblick auf Miethöhe, Laufzeiten und Mietkonditionen zu vermehrten Schließungen von Stores kommt. Aus diesem Grund wird es von vielen Arbeitnehmervertretungen in ganz Deutschland als erforderlich angesehen, Einsicht in diese Mietverträge zu bekommen. Auch diesbezüglich verweigert H&M seit Jahren die Zusammenarbeit mit dem GBR und WA.

 

H&M zieht Konflikte auf die persönliche Ebene

Anstelle mit dem GBR an solchen inhaltlichen Themen zu arbeiten, werden von H&M vermehrt Konflikte auf die persönliche Ebene gezogen. Nicht nur wird die Vorsitzende des GBR in dem Newsletter des Arbeitgebers namentlich diffamiert. Darüber hinaus hat H&M erst jüngst eine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden und Gesamtbetriebsratsmitglied, welches noch für den GBR im Rahmen einer Einigungsstelle tätig ist, abgelehnt, obwohl dieser demokratisch eingesetzt wurde und H&M diese Ablehnung gar nicht zusteht. 



Nicht der erste Vorfall von Falschaussagen seitens H&M

Dieses Vorgehen scheint bei H&M System zu haben, denn ist diese Herangehensweise nicht neu. So ist bereits ein gerichtliches Verfahren aufgrund von Falschaussagen über Arbeitnehmervertretungen in einem der letzten unternehmensweiten Newsletter gegen H&M anhängig. Ob nun ein weiteres Verfahren gegen H&M hinzukommt, ist in rechtlicher Prüfung.

Ob dieses Handeln von H&M ausschließlich auf Unprofessionalität beruht oder damit von der Unternehmensleitung bewusst die Bearbeitung inhaltlicher Themen mit den Arbeitnehmervertretungen blockiert oder gar etwas vertuscht werden soll, kann von uns nicht beurteilt werden.

Der Zukunftssicherung des Unternehmens und insbesondere der Beschäftigten stehen diese Vorgehensweisen jedenfalls entgegen.





#WIRallestehenvorSASKIA  #HMxWE

Freitag, 5. Juni 2020

H&M: Einführung von Arbeit auf Abruf?



 

Seit 2019 ist Arbeit auf Abruf gesetzlich definiert als „Arbeitsleistung entsprechend des Arbeitsanfalls“. Diese Änderung des Teilzeitbefristungsgesetzes hat bei H&M damals für einen großen Aufschrei gesorgt, schließlich hat ein Vertrag unter Arbeit auf Abruf seit 2019 zur Folge, dass ein Arbeitgeber von den vertraglich vereinbarten Mindeststunden lediglich um 25% mehr abrufen darf (§ 12 Abs. 2 TzBfG). Das Geschäftsmodell von H&M baut aber gerade darauf auf, einen Großteil auf flexibler Stundenbasis und als Werkstudenten zu beschäftigen und sich so möglichst viel Flexibilität bei Schwankungen im Arbeitsanfall zu erhalten. Bei diesen Vertragsarten werden wöchentlich nur wenige Stunden (oftmals nur 10) zugesichert. Erst bei erhöhtem Arbeitsanfall ruft H&M von diesen Beschäftigten dann zusätzliche Stunden ab. Derartige prekäre Vertragsverhältnisse hat der Gesamtbetriebsrat damals zurecht als „Arbeitsleistung entsprechend des Arbeitsanfalls“ und somit Arbeit auf Abruf bewertet.

Damit H&M den Umfang der verplanten Stunden wöchentlich weiterhin drastisch verändern und an den Arbeitsanfall anpassen konnte, hatte sich H&M aus dieser Thematik rausgewunden, indem den Store Managern in einem damaligen internen Schreiben folgendes vermittelt wurde: 


Bei H&M liegt demnach keine Arbeit auf Abruf vor, da Abweichungen der Vertragsstunden nicht einseitig durch den Arbeitgeber, sondern nur gemeinsam und einvernehmlich nach Absprache mit dem Beschäftigten erfolgen können und auch nur anhand dieser Absprachen geplant werden darf.



Frage der Arbeit auf Abruf ist neu zu bewerten


 1,5 Jahre später scheint H&M die deutschlandweit damals selbst gesetzten Vorgaben vergessen zu haben - zumindest hält sich H&M in Zeiten von Kurzarbeit nicht mehr daran: Kurzarbeit hat zunächst den Sinn und Zweck einer Reduzierung der Arbeitsleistung aufgrund von Arbeitsausfall. Hier liegt es allein schon deshalb nahe, in Zeiten von Kurzarbeit als Bemessungsgrundlage für die Arbeitsleistung die Vertragsstunden zu verwenden und aktuell nicht von diesen in Form von Überstunden abzuweichen - weder im Einvernehmen und schon gar nicht einseitig. Demgegenüber werden allerdings durch H&M auf einmal in zahlreichen Stores viel höhere Durchschnittsstunden für die Ermittlung des Arbeitseinsatzes von Mitarbeitern auf flexibler Stundenbasis herangezogen. Dies führt dazu, dass Beschäftigte auf flexibler Stundenbasis jetzt - entgegen der damaligen Aussagen zur Einvernehmlichkeit - einseitig durch H&M auf einmal trotz Kurzarbeit mehr arbeiten müssen, als dies ohne Kurzarbeit der Fall wäre. Dies wiederspricht nicht nur dem Sinn und Zweck der Kurzarbeit, sondern hat auch zur Folge, dass die Frage der Arbeit auf Abruf neu zu bewerten ist, denn von der Einvernehmlichkeit bei der Abweichung der Mindeststunden ist heute nicht mehr viel zu erkennen. (Klarstellend: Die Grundlage der Durchschnittstunden die vom Gesamtbetriebsrat vereinbart wurde, bezieht sich lediglich auf die Aufstockung des Entgelts, nicht jedoch auf einen erhöhten Umfang der Arbeitsleistung). 

Bleibt nur zu hoffen, dass H&M nach Beendigung der Kurzarbeit auch in umsatzarmen Zeiten weiterhin die Durchschnittsstunden als Maßstab des Arbeitseinsatzes heranziehen wird und nicht wieder nur die vertraglichen Mindeststunden als maßgeblich ansieht und somit Beschäftigte zukünftig nicht mehr auf den Klageweg angewiesen sind, um ein erhöhtes Stundenvolumen dauerhaft geltend machen zu können.


Freitag, 29. Mai 2020

So zockt H&M in der Krise Gewinne ab!




Aufgrund des Abflachens der Corona-Pandemie hat H&M in einigen Stores nun die Kurzarbeit erfreulicherweise beendet. Dem stehen jedoch zahlreiche Filialen gegenüber, die Kurzarbeit bis weit über den Mai hinaus verlängern mussten, obwohl der Arbeitsanfall örtlich als sehr hoch bewertet wird (wir berichteten hier). Um dort einerseits dem Arbeitsanfall besser nachkommen zu können, gleichzeitig aber möglichst viel Geld vom Steuerzahlenden zu erhalten, hat H&M nun besonders kreative Ideen entwickelt:

 

Tricksereien mit vertraglichen Mindeststunden

Während sich ein Großteil der Beschäftigten weiterhin in Kurzarbeit befindet und durch den Staat Kurzarbeitergeld erhält (was zur Folge hat, dass H&M für diese Stunden keine Arbeitsleistung abrufen kann), setzt H&M nun den Hebel bei den Beschäftigten auf flexibler Stundenbasis an. Diese bekommen normalerweise oftmals nur sehr geringe Vertragsstunden („Mindeststunden“) zugesichert, leisten darüber hinaus aber je nach Saison wöchentlich zusätzliche Überstunden ab. Diese Praxis wurde vom Gesamtbetriebsrat und ver.di schon immer als prekär angesehen, zu Kurzarbeit passt sie schon gar nicht. Dennoch setzt H&M dieses Vorgehen auch in Zeiten von Kurzarbeit fort: Viele Beschäftigte auf flexibler Stundenbasis leisten aktuell mehr als ihre vertraglichen Stunden („Mindeststunden“), obwohl sie sich formell in Kurzarbeit befinden. Dies hat zur Folge, dass H&M vom Staat zwar Kurzarbeitergeld erhält, gleichzeitig aber in einem überproportionalen Umfang auf Arbeitsleistung flexibler Beschäftigungsgruppen zugreifen kann. In Konsequenz werden an der einen Stelle durch Kurzarbeit entstandenen Löcher in der Personaleinsatzplanung an anderer Stelle durch staatlich mitfinanzierte Überstunden wieder gestopft.


Studenten*innen werden zu Mehrarbeit herangezogen

Dasselbe Bild zeichnet sich bei Werkstudierenden ab: Diese haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und sind somit von der Kurzarbeit ausgenommen. Dies hat eigentlich zur Folge, dass diese im vertraglichen Umfang (meistens 10 Stunden pro Woche) der Arbeitsverpflichtung nachkommen müssen. Für den verständigen Bürger liegt es auf der Hand: Während ein Teil der Belegschaft sich in Kurzarbeit befindet, kann der sich nicht in Kurzarbeit befindliche Teil der Belegschaft in Konsequenz auch nur mit den Vertragsstunden und nicht darüber hinaus eingeplant werden. H&M sieht dies anders - auch Studierende werden vermehrt mit bis zu 19,9 Stunden, was bis zu dem Doppelten der üblichen Vertragsstunden entspricht, zur Arbeitsleistung eingeplant. Zwar ist es für den einzelnen Studierenden erfreulich, dank der Kurzarbeit anderer aktuell mehr arbeiten zu können und ein erhöhtes Entgelt zu bekommen. Im Sinne des Erfinders der Kurzarbeit kann eine derartige Verlagerung von Arbeit jedoch nicht sein.


 

Wie lange schauen Staat und Politik noch zu, wenn sie für Verluste des Unternehmens aufkommen sollen?

Nicht nur finden wir es gegenüber dem Steuerzahlenden unaufrichtig, dass ein Unternehmen, welches letztes Jahr noch einen Gewinn von 1,27 Mrd. Euro erzielt hat, nun mit derartigen Vorgehensweisen eventuelle Verluste nun größtmöglich auf Staat umzulegen versucht. Vor allem aber stellt sich die Frage, wie lange sich der Staat bei einem derartigen Handeln untätig zusieht. So könnte durchaus die Gefahr bestehen, dass die Agentur für Arbeit aufgrund dessen eventuelle Leistungen an H&M einstellt oder gar zurückfordert. Die wirtschaftlichen Konsequenzen für H&M wären vermutlich immens. Inwieweit sich die Geschäftsleistung von H&M über dieses Spiel mit diesem Feuer bewusst ist, bleibt fraglich. Auch bleibt es fraglich, ob die Beschäftigten auf flexibler Stundenbasis und Studierenden nach Corona dann das Stundenvolumen, welches sie aktuell leisten, auch dauerhaft als Vertragsstunden zugesichert bekommen. Dies wäre zwar begrüßenswert, in der Vergangenheit hat H&M derartige Aufstockungsanträge leider häufig abgelehnt.

Dienstag, 19. Mai 2020

Personalexperimente: H&M nutzt Kurzarbeitergeld, um Mitarbeiter einzusparen!



 
Langsam kehrt wieder die Normalität in die Filialen von H&M zurück, allerdings eine Normalität, die mit Zeiten vor Corona nicht zu vergleichen ist. Die Kunden kommen in den meisten Filialen in Scharen, die Umsätze sollen nach unseren Informationen in einem Großteil der Filialen trotz einer Begrenzung der Kundenanzahl weit über den Erwartungen, teilweise sogar nahe dem Vorjahresniveau liegen.

Auch wenn man es am Einkaufsverhalten der Kunden nicht anmerkt - die Pandemie ist allgegenwärtig. Deswegen hat der Gesamtbetriebsrat von H&M zahlreiche Gesundheitsschutzmaßnahmen mit H&M vereinbart. Jederzeit soll den Beschäftigten beispielsweise die Gelegenheit gegeben werden, die Arbeit zu unterbrechen. Zusatzbelastungen der Beschäftigten (beispielsweise durch eine etwaige Maskenpflicht) sind durch zusätzliche bezahlte Unterbrechungen, die jederzeit möglich sein müssen, auszugleichen. Täglich sollen die Beschäftigten zum Selbstschutz vor Corona geschult werden, sie sollen zu Vorschlägen für zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen motiviert werden. Zumindest auf dem Papier ein sehr gutes Ergebnis. Das durch all dies ein zusätzlicher aber notwendiger Arbeitsanfall entsteht, der in der Personalplanung zu berücksichtigen ist, interessiert H&M seit Abschluss der Verhandlungen im Arbeitsalltag nun offenbar wenig:

 

Marginale Umsatzeinbußen aber bis zu 50% weniger Personal

Wir haben sowohl von zahlreichen Betriebsratsgremien aus ganz Deutschland, als auch von einigen örtlichen Führungskräften von H&M Informationen erhalten, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen bei der aktuellen Besetzung aufgrund von Kurzarbeit unmöglich sein soll. Dabei soll ein sowieso erhöhter Arbeitsaufwand aufgrund der Einlasskontrollen, des Gesundheitsschutzes und nur marginal geringerem Umsatz einer bis zu 50 % reduzierten Personaldecke entgegenstehen. Somit sehen viele dieser Betriebsratsgremien und Führungskräfte zur Bewältigung des Arbeitsanfalls unter Einhaltung der vereinbarten Infektionsschutzmaßnahmen eine Rückkehr aus der Kurzarbeit zur normalen Arbeitszeit für dringend erforderlich an. Diese Rechnung haben sie aber ohne die Unternehmensleitung gemacht. Nicht nur wurde uns berichtet, dass die Unternehmensleitung derartige Bestrebungen zur Rückkehr der normalen Arbeitszeit unterbunden haben soll, nun möchte H&M sogar die Kurzarbeit mit bis zu 50 % Reduzierung für mindestens die Monate Juni und Juli verlängern. Ob und wie den Beschäftigten Gelegenheit zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gegeben wird, ist H&M dabei offenbar egal.

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz wird mit derzeitiger Personaldecke nicht eingehalten

Dies alles wird von H&M gegenüber den Beschäftigten sogar als Wohltat verkauft – so wurde seitens H&M ein Newsletter an die Beschäftigen ausgehändigt, in welchem H&M „sich freut“ weiterhin 90 % Aufstockung anbieten zu können und nun geleistete Arbeit zu 100% vergüten möchte (letzteres ist im Übrigen eine gesetzliche Verpflichtung). Kein Wort wurde indessen darüber verloren, dass es eine weniger erfreuliche Nachricht ist, dass H&M überhaupt trotz offensichtlich fehlendem Arbeitsausfall weiterhin Kurzarbeit verlängern möchte und so Arbeits- und Gesundheitsschutz unmöglich macht. Es macht viel eher den Eindruck, dass H&M die Pandemie nun nutzt, um auf Kosten des Steuerzahlers mit Kurzarbeit Experimente durchzuführen, inwieweit eine Absenkung der Personaldecke überhaupt möglich ist.




Örtliche Betriebsräte müssen prüfen, ob ein tatsächlicher Arbeitsausfall vorliegt

Da jedoch der Arbeits- und Gesundheitsschutz aktuell wichtiger denn je ist, und nicht vor derartigen Experimenten zurücktreten kann, hat der Gesamtbetriebsrat zuletzt diese Verlängerung der Kurzarbeit als kritisch angesehen und deswegen nach der letzten Verhandlung von Kurzarbeit richtigerweise von der pauschalen Empfehlung zur Einführung von Kurzarbeit gegenüber den Betriebsratsgremien zu den verhandelten Bedingungen abgesehen.

Damit liegt es auch an den lokalen Arbeitnehmervertretungen zu überprüfen, ob örtlich überhaupt noch ein Arbeitsausfall vorliegt und das Ergebnis dieser Überprüfung sollte bei dem „Ob“ der von H&M begehrten Verlängerung von Kurzarbeit berücksichtigt werden – im Sinne der Gesundheit aller Beschäftigten!


Samstag, 9. Mai 2020

Beschämend: H&M Belegschaft sammelt Geld, weil Geschäftsleitung Anwalt nicht bezahlt!




H&M und die Kosten: Des Kaisers neue Kleider



Jeder von uns kennt wahrscheinlich das Märchen Des Kaisers neue Kleider" von Hans-Christian Andersen: 

Vor vielen Jahren lebte ein Kaiser, der so ungeheuer viel auf neue Kleider hielt, dass er all sein Geld dafür ausgab, um recht geputzt zu sein. Er kümmerte sich nicht um seine Soldaten, kümmerte sich nicht um Theater und liebte es nicht, in den Wald zu fahren, außer um seine neuen Kleider zu zeigen. Er hatte einen Rock für jede Stunde des Tages, und ebenso wie man von einem König sagte, er ist im Rat, so sagte man hier immer: „Der Kaiser ist in der Garderobe!“

Unweigerlich denken wir bei dieser Geschichte derzeit an den H&M-Manager Thorsten Mindermann (siehe Foto). Es verdichtet sich der Eindruck: Er kümmert sich nicht um seine Mitarbeiter und er kümmert sich nicht um ihr Wohlergehen, er kümmert sich allein um die Kleider, die er in seinen Läden verkaufen will; weitere Kosten sind ihm ein Graus, insbesondere, wenn es um Betriebsratsarbeit geht.

Nun erreichte uns eine Schilderung aus einer Filiale, die unglaublich klingen mag, sich aber tatsächlich in der Realität abgespielt hat. Was die folgende Geschichte märchenhaft macht, ist das bezaubernde Ende.

Die Beteiligung der Beschäftigten in betrieblichen Angelegenheiten ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips und Teil der Entscheidungskultur in den Betrieben, heißt es ganz aktuell von der Bundesregierung. Innerbetriebliche Demokratie ist wertvoll und deshalb kostet sie. Wer in Deutschland Geld verdienen will, der muss aus diesem Grund als Arbeitgeber die durch die Betriebsratsarbeit entstehenden Kosten tragen.

„Wir waren eine der Filialen, die Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung nicht an den Gesamtbetriebsrat abgegeben hat, wollten also mit unseren Storemanagern und unserem Rechtsbeistand eine eigene Betriebsvereinbarung zu dem Thema aushandeln. Wir wurden lange von der Geschäftsleitung mit dem Argument hingehalten, dass der Gesamtbetriebsrat ja bereits mit der Geschäftsleitung verhandeln würde. Auf mehrfaches Nachfragen bei Vorgesetzten von unserer Seite zum Thema KuG (Kurzarbeitergeld) wurde gar nicht reagiert, das hat sich alles lange hingezogen. Als die Rahmenvereinbarung vom Gesamtbetriebsrat zum KuG fertig war, sind unsere Storemanager mit diesem Entwurf an uns herangetreten und haben gleichzeitig mitgeteilt, dass dieser fertig sei - hier könnte von unserer Seite nichts mehr geändert werden.

Da wir als Betriebsräte keine Juristen sind, wollten wir uns mit unserem Rechtsanwalt über diese Rahmenvereinbarung beraten. Zuvor hieß es, dass sich Betriebsräte, die die Verhandlungen nicht an den Gesamtbetriebsrat übertragen, rechtlich beraten lassen können. Am Ende wollte unsere Geschäftsleitung uns als Betriebsrat jedoch keinen Rechtsanwalt zur Verfügung stellen, da eine Gesamtbetriebsvereinbarung bereits ausgehandelt sei - diese wollten wir so nicht unterschreiben, weil wir eben selber für unsere Filiale verhandeln wollten.



Geschäftsleitung versucht Betriebsräte zu erpressen und Druck durch Belegschaft auszuüben

 

Einige Tage später wurde versucht über unsere Belegschaft (Kollegen*innen wurden einzeln angerufen) massiven Druck auf den Betriebsrat auszuüben, da man es so aussehen lassen wollte, als würde der Betriebsrat die Sache unnötig hinauszögern. Alle anderen Gremien hätten bereits unterschrieben, wir wären zusammen mit einem anderen Store die Einzigen, die nicht unterzeichnet hätten und somit eins dieser zwei Häuser, die nicht am Montag öffnen können. Ob wir überhaupt nochmal öffnen, wurde als fraglich hingestellt.

Daraufhin sind wir auf unsere Kollegen*innen zugegangen, haben den Sachverhalt erklärt und klargestellt, dass unser Arbeitgeber nicht bereit ist, unseren Rechtsanwalt zu bezahlen. Gleichzeitig haben wir dcie Belegschaft darüber informiert, dass wir bei der Besprechung der Betriebsvereinbarung zum KuG von unserem Arbeitgeber damit erpresst wurden, dass insofern wir diese nicht unterzeichnen, unsere Werkstudenten kein KuG bekommen würden.



Belegschaft sammelt Geld für Anwaltskosten

 

Ohne lange darüber nachzudenken waren sich unsere Kollegen*innen nach einem kurzen Austausch einig, dass gehandelt werden muss. So wurde die Idee geboren, dass wir als Belegschaft für unseren Anwalt das Geld zusammengelegen. Unsere Kollegen*innen wollten somit unterstützen, es war ihnen wichtig, dass wir in diesem Zusammenhang Rücksprache mit einem Anwalt halten konnten. Wir sollten eine Betriebsvereinbarung nicht blind” unterschreiben, sondern mit einem Rechtsbeistand überarbeiten können.

Unser Anwalt wurde vorerst also von unserer Belegschaft bezahlt. Als wir ihn später anriefen und ihm davon berichteten (wir waren total gerührt von dieser Aktion unserer Kollegen*innen), war er darüber ziemlich fassungslos, was das denn hier für Bedingungen seien, dass unser Team seine Kosten begleichen muss, anstatt unseres Arbeitgebers. Er hat sich daraufhin auch erstmal überlegt, ob das so ginge, ob man oder besser gesagt er das so annehmen darf.


So hat sich das in unserem Store abgespielt."*


*Anm. d. Red.: Der Anwalt hat verlauten lassen, dass er die Zahlung der Belegschaft so nicht annehmen wird, das Geld wird für wohltätige Zwecke gespendet werden.

 

Wie am Ende des Märchens steht er nun nackig da, der Kaiser! Diesmal war es nicht ein kleines Kind, diesmal sind es erwachsene Kolleginnen und Kollegen, die auf ihm zeigen und rufen: „Aber er hat ja gar nichts an!“

Und die Moral von der Geschicht: Wir brauchen einen Kaiser nicht! Uns aus dem Elend zu erlösen können wir nur selber tun!

Freitag, 1. Mai 2020

Arbeitsgerichte bestätigen: Mitarbeitereinsatz bei H&M rechtswidrig!




Jüngst hat man noch öffentlich darüber spekuliert, weshalb die H&M-Geschäftsführer mit Beginn der Corona-Krise verschwunden sind. Manch böse Zungen bezeichneten den deutschen Country Manager Thorsten Mindermann sogar als Kim Jong Un von H&M (Hintergrund: Nordkoreas Machthaber ist derzeit ebenfalls verschollen).

Derartiges wollte der H&M-Manager offenbar nicht auf sich sitzen lassen und hat sich umgehend mit einem kurzen Videoclip aus seinem Hamburger Flagshipstore an die H&M-Belegschaft gewandt. In diesem Video erklärte er, dass seitens H&M alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und auch die Geschäfte endlich wieder öffnen können. Über öffentlich bekannt gewordene Vorwürfe zu Rechtsverstößen beim Infektionsschutz und dem Umgang mit Kurzarbeit (wir berichteten hier) schwieg er hinweg. 



Daumen Hoch von H&M-Manager Thorsten Mindermann zu den Filialeröffnungen und Schutzmaßnahmen im Video an die Beschäftigten

 
Inzwischen dürfte aber auch ihn die Gegenwart eingeholt haben, denn nun zeigen ihm zahlreiche Arbeitsgerichte aus der gesamten Bundesrepublik die rote Karte, weswegen H&M viele seiner Geschäfte doch nicht öffnen kann oder bereits geöffnete Geschäfte wieder schließen muss. Fast alle Gerichte kamen den Anträgen der Arbeitnehmervertretungen nach und beschlossen, dass der einseitige Einsatz von Mitarbeitern ohne abgeschlossene Vereinbarungen zur Änderung von Kurzarbeit und ohne gültige Personaleinsatzplanung rechtswidrig ist. Viele Gerichte gaben darüber hinaus den Betriebsräten auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz recht und sind damit deren Wertung, dass Gesundheit und Leben vor Profit stehen muss, gefolgt. So dürfen Filialen ohne eine vorherige Einigung zu einem Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepts regelmäßig nicht unter Einsatz von H&M-Beschäftigten öffnen..


So sieht es derzeit vor vielen H&M-Filialen aus: Nach rechtswidriger Öffnung musste wieder geschlossen werden 

 

Diese Einigung ist indes in den meisten Stores weit entfernt. Am 30.04. begannen diesbezüglich die Verhandlungen für die Stores, die den Themenkomplex an den Gesamtbetriebsrat übertragen haben. Diese Verhandlungen standen nach unseren Informationen von Beginn an unter keinem guten Stern: Zum einen hat die Öffnung von Stores unter rechtswidrigem Einsatz von Mitarbeitern für viel zusätzlichen anderweitigen Aufwand im Vorfeld gesorgt. Zum anderen wirkte sich auch die interne Schmutzkampagne des Arbeitgebers gegen solche Betriebsräte, welche bei einer Öffnung die Einhaltung des Infektionsschutzes und faire Bedingungen für die Beschäftigten bei der Änderung von Kurzarbeitsbedingungen voraussetzen, kontraproduktiv aus. All dies hatte zur Folge, dass die Verhandlungen erst verspätet begonnen werden konnten.

Aber auch inhaltlich liegt man nach den uns vorliegenden Informationen weit auseinander: Während es in der Abmachung zu einem allgemeinen Verfahren zur Ermittlung und Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen leichte Fortschritte gegeben haben soll, soll H&M schon angedeutet haben, bei der örtlichen Umsetzung konkreter Maßnahmen auf die Bremse treten zu werden. 



Anprobierte Ware stellt besonderes Gesundheitsrisiko dar

Denn: Im Textileinzelhandel muss es aufgrund der Eigenart der verkauften Ware besondere Anforderungen an den Infektionsschutz geben. Diesen Anforderungen wird das zur Verfügung stellen einer Mund-Nasenbedeckung und Schutzfolie an der Kasse nicht gerecht. Denn sowohl in der Umkleide anprobierte Kleidung, als auch umgetauschte Ware, kann beispielsweise ein zusätzliches besonders hohes Infektionsrisiko für die Beschäftigten darstellen. Noch größer ist das Infektionsrisiko bei „I:Collect“, ein Angebot, bei dem Kunden ihre gebrauchte Kleidung bei H&M abgeben können. Aktuell soll H&M bei diesen Beispielen keine nennenswerten Maßnahmen als erforderlich ansehen. Dabei soll H&M bei der Suche nach Gründen gegen vorgeschlagene Maßnahmen teilweise besonders kreativ vorgehen, denn es sollen von H&M sogar Gründe die gegen Hautdesinfektionsmittel sprechen, angebracht worden sein. Ebenfalls soll H&M den Schutz von Risikogruppen (Menschen mit Vorerkrankungen, Schwerbehinderte, Ältere,…) im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für nicht erforderlich ansehen. Es fehle die Rechtsgrundlage dazu, weswegen H&M nach derzeitigen Informationen keine speziellen Maßnahmen plant.

Montagnachmittag werden die Verhandlungen im Gesamtbetriebsrat fortgeführt, bereits für Montagmorgen plant H&M die Öffnung zahlreicher weiterer Stores in der gesamten Bundesrepublik. Es bleibt nur zu hoffen, dass der H&M-Manager aufgrund der zahlreichen Gerichtsbeschlüsse doch noch zu der Einsicht kommt, und diese Eröffnungen im Sinne der Gesundheit der Beschäftigten und Kunden unterlässt, bis es eine Einigung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Kurzarbeit und Personaleinsatz gibt. Dafür gäbe es auch von uns einen „Daumen hoch“.